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1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Der Auftraggeber
willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle
weiteren, zur Gestaltung und Umsetzung des Auftrags notwendigen
Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch
gespeichert werden. Diese werden nur für interne Zwecke
genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
2.
Urheberrecht und Nutzungsrechte 2.1 Die Entwürfe und
Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist
unzulässig. 2.2 Alle gestalterischen Entwicklungen und
Entwurfsarbeiten des Designers (Entwürfe, Konzepte für
Präsentationen, das Seitendesign, die Konzeption für
optische Leitsysteme, Navigationselemente, die Sourcecode für
Webdesign u, ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die
nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist. 2.3 Alle in Absatz 2.1 genannten
Gestaltungsleistungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Designers weder im Programmcode der
veröffentlichten Seiten noch zu Testzwecken in Kopien
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der
doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 2.4 Der
Designer hat das Recht, auf der Homepage bzw. an zentraler Stelle
der Website als Urheber genannt zu werden. Neben dem
Copyrightvermerk darf der Designer einen direkten Link auf die
eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der Homepage
(Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten
Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Der
Designer erhält das Recht, von der eigenen Website einen
Verweis als Referenz auf die Homepage des Kunden einzurichten.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Designer, Schadensersatz zu fordern. Sofern der Designer
allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Werkes nicht explizit
zur Namensnennung auffordert, wird stillschweigend auf dieses
Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche verzichtet.
Eine weitere Ausnahme bilden selbstverständlich Projekte, die
wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als
Wiederverkäufer auftreten und den Designer um Anonymität
bzw. Kundenschutz bitten. 2.5 Der Designer überträgt
dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils
das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen automatisch nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über. 2.6 Vorschläge des
Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss
auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein
Miturheberrecht.
3. Vergütung 3.1 Entwürfe
und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung, Die Vergütung
erfolgt auf Verrechnungsgrundlage oder auf Grundlage einer vereinbarten
Pauschale. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen
sind. 3.2 Werden die Entwürfe später, oder in
größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen,
genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für
die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die
Differenz zwischen der höheren Vergütung für die
Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. 3.3
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige
Tätigkeiten, die der Designer dem Auftraggeber erbringt, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. 3.4 Die Vergütung ist bei Ablieferung des
Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die
bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein
entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder
erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 3.5
Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe
von über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren
Schadens bleibt davon unberührt.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 4.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc.
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der Verrechnungsgrundlage gesondert
berechnet. 4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu
erteilen. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers
abgeschlossen werden, verpflichtet sich Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos,
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom
Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Reisekosten und Spesen für
Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit
dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt 5.1 An
Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 5.2
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Vertust
hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 5.3 Die
Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers. 5.4 Die Bereitstellung der Inhalte
und Informationen der Website oder anderen Projekten im Internet
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 5.5
Der Designer übergibt alle zur Publikation verwendeten
Dateien (Grafiken und Layouts), die mit Hilfe des Computers
erstellt wurden, an den Auftraggeber in maschinenlesbarer Form,
Die vom Designer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des
Designers geändert oder weitergegeben werden. Wünscht
der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Computerdaten (z.B.
*.psd, *.fla Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren
und zu vergüten. 5.6 Der Designer dokumentiert das
abgeschlossene Projekt in digitaler und / oder ausgedruckter Form.
Der Eigentumsvorbehalt gilt gleichermaßen für die
Dokumentation.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster 6.1 Vor der Publikation der Website(s) oder
von einzelnen Seiten sowie auch bei allen anderen Projekten sind
dem Designer verbindliche Korrekturlisten vorzulegen. 6.2 Das
Bereitstellen der vom Designer entwickelten und gestalteten
Webseiten im Netz erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung im
Namen und auf Rechnung des Kunden in der Regel durch einen
Internet Service Provider (ISP), Es gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Preise des jeweiligen Providers.
Entgelte für Leistungen des Providers sind direkt an diesen
zu leisten.
7. Haftung 7.1 Der Designer
verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene
Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu
behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ein über den
Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 7.2
Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus
haftet er für seine Erfüllunqsqehilfen nicht. 7.3
Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt,
sind die jeweiligen Designer keine Erfüllungsgehilfen des
Designer, Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.4 Für
die Wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer
nicht. 7.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei
angenommen. 7.6 Verträge zwischen Kunden des Designers und
Internet Service Providern (ISP) werden direkt zwischen Kunden und
ISP abgeschlossen. Haftung für mangelnde Leistung des ISP
(Übertragungsleistung, Erreichbarkeit, Skriptfunktionalität,
Maildienst u, ä.) sind genauso ausgeschlossen wie finanzielle
Forderungen des ISP an durch den Designer vermittelte Kunden.
Insofern stellt der Auftraggeber den Designer von jeder Haftung
frei. 7.7 Mit der Genehmigung von Entwürfen, mit der
Bildschirmproduktion von Prototypen und mit der Freigabe zur
Gestaltung und Ausarbeitung der Website durch den Auftraggeber
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit
von Text und Bild. Darüber hinaus übernimmt der
Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass die Webseiten
weder im Inhalt noch in der Form gegen geltendes deutsches,
europäisches oder internationales Recht verstoßen. 7.8
Für die vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte,
Grafiken und Abbildungen entfallen jeder Haftung durch den
Designer. Der Auftraggeber haftet dem Designer gegenüber für
Ersatz aller Schäden und für Freistellung von allen
Ansprüchen Dritter, die aufgrund presserechtlicher oder
sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen bzw. gegen den
Designer erhoben werden. 7.9 Der Auftraggeber garantiert
insbesondere, dass er das Recht hat, die Handelsmarken und
Firmenzeichen zu benutzen, die er für sein in Auftrag
gegebenen Projekt gewählt und an den Designer zur
Einarbeitung in das entsprechende Design gegeben hat. Für die
Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos und sonstigen
Arbeiten haftet der Designer nicht. 7.10 Mit der Publikation
und dem Promoting der Website durch einen Internet Service
Provider ist in der Regel die Designleistung des Designers
abgeschlossen, Die Wartung und Pflege der Website wird bei Bedarf
mit einem gesonderten Folgevertrag geregelt.
8.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 8.1 Im Rahmen des
übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
ausgeschlossen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten. 8.2 Verzögert sich
die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch
Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 8.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem
Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
9. Vertragsabschluss 9.1 Angebote
sind stets
freibleibend. Aufträge werden ausschließlich mit einer
schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zu den
Bedingungen dieser AGB vom Designer angenommen. 9.2 Mündliche
Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen
Bestätigung.
10.Terminabsprachen 10.1 Frist-
und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich
festzuhalten bzw. zu bestätigen
11. Auftragsablauf
und Garantievereinbarung 11.1 Nach Erhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Designer die
Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb
der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung! innerhalb
von maximal 15 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots oder
Ausdrucken zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber
übermittelt und sind online auf
www.siteimpression.com -> Kunden-Login einsehbar. 11.2 Jeder
Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. 11.3 Bei vereinbarten Pauschalen hat der
Auftraggeber das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig
Änderungen/ Nachbesserungen zu verlangen. Darüber
hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende
Berechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers. 12.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 12.3 Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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